AGB

§ 1 Auftrag
Der Auftraggeber erkennt an,dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

§ 3 Zahlungsbedingungen & Preisangaben
Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig. Erst mit Eingang der Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

§ 4 Rücktritt
Der Fotograf (Auftragnehmer) kann nur im Falle höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dem Brautpaar einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der Hochzeitsfotograf wird die Auftraggeber schnellstmöglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen (z.B. ärztliches Attest). Rücktritt und Stornierung durch das Brautpaar (Auftraggeber) Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf (Auftragnehmer) auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet.

Die Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich:
• Bis 60 Tage vor dem Hochzeitstermin ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
• Bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 50% des Auftragswerts, berechnet.
• Weniger als 14 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. maximal 95% des Auftragswerts, berechnet. Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall zu führen, bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Haftung des Mieters des Traumbullis
Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.

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